Zum Tag des Friedens und der Völkerversöhnung werden am Samstag die Flaggen vor dem Rathaus auf Vollmast gesetzt. Im Feiertagsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist der 1. Mai ein Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde, international ist der 1. Mai als Tag der Arbeit bekannt.
In Australien hatten am 1. Mai 1856 erste Massendemonstration den Achtstundentag gefordert, 30 Jahre später rief zu diesem Anlass die nordamerikanische Arbeiterbewegung am 1. Mai zum Generalstreik auf. Zum Gedenken an die Opfer der gewaltsamen Auseinandersetzungen propagierte der Gründungskongress der Zweiten Internationale 1889 den 1. Mai als „Kampftag der Arbeiterbewegung“, der 1890 zum ersten Mal als „Protest- und Gedenktag“ mit Massenstreiks und Massendemonstrationen in der ganzen Welt begangen wurde. (bh)