Beflaggung zum Tag des Friedens und der Völkerversöhnung

International ist der 1. Mai als Tag der Arbeit bekannt

Zum Tag des Friedens und der Völkerversöhnung werden am Samstag die Flaggen vor dem Rathaus auf Vollmast gesetzt. Im Feiertagsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist der 1. Mai ein Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde, international ist der 1. Mai als Tag der Arbeit bekannt.

In Australien hatten am 1. Mai 1856 erste Massendemonstration den Achtstundentag gefordert, 30 Jahre später rief zu diesem Anlass die nordamerikanische Arbeiterbewegung am 1. Mai zum Generalstreik auf. Zum Gedenken an die Opfer der gewaltsamen Auseinandersetzungen propagierte der Gründungskongress der Zweiten Internationale 1889 den 1. Mai als „Kampftag der Arbeiterbewegung“, der 1890 zum ersten Mal als „Protest- und Gedenktag“ mit Massenstreiks und Massendemonstrationen in der ganzen Welt begangen wurde. (bh)

Neue Nachrichten

Nur zwei Tage nach der mehrheitlichen Verabschiedung im Rat gibt es grünes Licht vom Kreis

mehr

Das Amtsblatt der Stadt Monheim am Rhein Nr. 28 vom 20. Dezember 2024 ist erschienen. Es enthält folgende Öffentliche Bekanntmachung:

mehr

Die Abteilung Jugendförderung plant für den 6. Januar eine Fahrt in den Freizeitpark nach Brühl

mehr
Öffnungs-zeiten Telefon Kontakt-formular Mitmach-Portal Monheim-Pass
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Mo: 09.00 bis 19.00 Uhr
Di: 09.00 bis 19.00 Uhr
Mi: 09.00 bis 19.00 Uhr
Do: 09.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 09.00 bis 19.00 Uhr
Sa: 09.00 bis 16.00 Uhr


Hier gibt's die kürzesten Wartezeiten!
schließen
Stadtverwaltung & Bürgerbüro:
02173 951-0
Telefonisch erreichen Sie uns zu
folgenden Zeiten:
Mo: 08.00 bis 16.30 Uhr
Di: 08.00 bis 16.30 Uhr
Mi: 08.00 bis 16.30 Uhr
Do: 08.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 08.00 bis 12.30 Uhr
schließen
schließen
Mit der Online-Terminvergabe haben Sie die Möglichkeit, längere Wartezeiten zu vermeiden.


Ihr Termin im Bürgerbüro
schließen
Nach oben