Die Stadtverwaltung ist auf der Suche nach einer neuen Schiedsfrau oder einem neuen Schiedsmann für den Stadtteil Monheim. Die bisherige Schiedsfrau Bettina Hartleb muss ihr Amt aus persönlichen Gründen niederlegen. Eine Neubesetzung soll möglichst kurzfristig erfolgen.
Gefragt sind Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und Kontaktfreude. Aufgabe von Schiedspersonen ist es vor allem, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen, um Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten sowie Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art münden in einen Vergleich, der protokolliert wird. Ein häufiger Fall für die Schlichtung ist beispielsweise Streit unter Nachbarn, etwa um die Beachtung der Hausordnung. Auch bei Schmerzensgeld- und anderen Schadenersatzansprüchen, bei leichter Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung ist der Schlichter gefragt.
Die Schiedsperson sollte älter als dreißig Jahre, aber jünger als siebzig Jahre sein, im Schiedsamtsbezirk (also im Stadtteil Monheim) wohnen, der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein, über Schreibgewandtheit, ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören, Freude und Geschick im Umgang mit Menschen sowie an und in der Verhandlungsführung verfügen und Streitparteien sachlich, besonnen und vorurteilsfrei begegnen. Wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht, kann nicht Schiedsperson werden.
Darüber hinaus wird die Bereitschaft erwartet, sich durch Seminare das erforderliche Wissen anzueignen und sich durch Fortbildung ständig auf dem Laufenden zu halten. Fortbildungsveranstaltungen werden vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen angeboten; die Kosten dafür übernimmt die Stadt.
Die Schiedsperson wird für die Dauer von fünf Jahren vom Rat gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts Langenfeld vereidigt. Die von der Stadt gezahlte jährliche Sachkostenpauschale beträgt 1.500 Euro. Die Dienstaufsicht obliegt dem Amtsgericht Langenfeld. (ts)
Interessenten können sich bis zum 31. Januar 2016 mit dem Vermerk „Bewerbung Schiedsamt“ schriftlich und mit beigefügtem Lebenslauf bei der Rechtberatung der Stadt Monheim am Rhein bewerben, Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein.
Auskunft erteilt Edgar Lenz, Telefon (02173) 951-802, rechtsberatung@monheim.de
Mehr Informationen zum Schiedsamt gibt es hier.