Fundsachen können ersteigert werden

Fahrräder, Tretroller oder Bohrmaschinen sind erstmalig online auf der Suche nach neuen Besitzerinnen oder Besitzern

Neben einem Buggy und einem Kindertretroller lassen sich auch Handwerkgeräte auf der Versteigerungsliste finden. Foto: Tanja Bamme

Ein herrenloser Buggy, ein vergessener Teddybär oder ein liegengebliebener Akkubohrer – alles Gegenstände, die sich derzeit noch im Tresor des Monheimer Fundbüros befinden. Demnächst sollen sie allesamt eine neue Wirkungsstätte finden, erstmalig über ein Online-Auktionsverfahren. 

Die letzte Versteigerung von Fundsachen fand im Herbst 2020 statt, damals noch im bereits leergezogenen Rathauscenter. Mit der Online-Auktionsplattform [extern]www.fundbuerodeutschland.de baut die Stadt Monheim am Rhein ihr Digitalangebot in Sachen Fundstücke weiter aus. „Bisher haben wir über die Plattform lediglich unsere Fundstücke bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist dargestellt, jetzt wollen wir die Stücke, die aus der Frist fallen, dort auch zur Auktion anbieten“, erklärt Marc Steven, Abteilungsleiter Bürgerbüro und Zentrale Dienste. 

Der Vorgang ist denkbar einfach und funktioniert, wie andere Online-Auktionshäuser auch. Nach einer einmaligen Registrierung können Interessierte bis zum Ende der Auktionslaufzeit mitbieten. Am 20. März werden die Fundstücke online gestellt, die Auktion endet am 4. April. „Die Startpreise sind allesamt recht niedrig angesetzt und orientieren sich an Vergleichswerten aus dem Internet“, so Steven weiter. Das eingenommene Geld aus den Auktionen landet im Haushaltstopf. 

47 Fahrräder stehen zur Auktion 

Mit Blick auf die Fundsachenliste wird deutlich, dass besonders oft Fahrräder ihren Weg ins Fundbüro, beziehungsweise in eine externe Lagerstätte, finden. 47 Zweiräder, darunter teilweise hochpreisige Pedelecs oder E-Bikes, lassen sich im bevorstehenden Auktionslauf finden. Viele Räder stammen aus Beschlagnahmungen der Polizei, einige sind aber auch durch aufmerksame Bürgerinnen oder Bürger gemeldet worden. Zusätzlich zu den Fahrrädern sind noch 17 weitere Artikel auf der Liste aufgeführt, darunter Handtaschen, eine Bohrmaschine, ein Akkubohrer, ein Kinderbuggy sowie Tretroller für Kinder und Erwachsene. 

Sechs Monate müssen die Fundstücke im Fundbüro verweilen, dann endet die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist. Grundsätzlich können dann auch die Finderin oder der Finder Anspruch auf Eigentum anmelden. „Das passiert aber vergleichsweise selten“, weiß Steven, der gemeinsam mit seinem Team bemüht ist, die eigentlichen Eigentümerinnen oder Eigentümer ausfindig zu machen. „Bei Geldbörsen mit Ausweisdokumenten ist das leicht, dann wird die Person von uns kontaktiert oder wir leiten die Fundstücke an die zuständige Kommune weiter. Bei Fahrrädern oder anderen Wertgegenständen ist es schwieriger, wenn die Fundsachen nirgendwo registriert sind.“ 

Fundstücke können dem Bürgerbüro gemeldet werden

Mitunter kann ein Blick in den Tresor des Fundbüros auch mal überraschen. So wurde vor einigen Jahren ein Gebiss abgegeben. Auch wenn sich weder Besitzerin noch Besitzer ermitteln ließ, haben die Zähne trotzdem eine neue Heimat gefunden. Wer einen Gegenstand findet oder melden möchte, kann sich telefonisch, per E-Mail oder persönlich an das Bürgerbüro wenden. Bei größeren Gegenständen, wie etwa Fahrräder, übernehmen die Beschäftigten der städtischen Betriebe die Abholung. Das Bürgerbüro hat von montags bis freitags von 9 bis 19 Uhr sowie samstags von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Telefonisch sind die Mitarbeitenden unter +49 2173 951-0 und per E-Mail unter [E-Mail]buergerbuero@monheim.de erreichbar. (tb) 

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