Immer noch offene Fragen nach Greensill-Insolvenz

Staatsanwaltschaft Düsseldorf setzt Ermittlungen zur verlorenen Geldanlage fort

Im Rahmen der Untersuchung von städtischen Geldanlagen bei der mittlerweile insolventen Bremer Greensill Bank ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf weiterhin gegen aktuelle und ehemalige Beschäftigte der Stadt Monheim am Rhein. Seitens der Stadtverwaltung sind in diesem Zusammenhang am Donnerstag, 6. Juli, umfangreiche Akten und Datenträger an die Staatsanwaltschaft übergeben worden.

Die Justiz prüft bereits seit zwei Jahren, ob sich aus den getätigten Geldanlagen Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten städtischer Beteiligter ergeben. Im Fokus der Ermittlungen steht weiter die Frage, ob sich insbesondere die Mitglieder des Verwaltungsvorstands, darunter auch der Bürgermeister, sowie eine früher zuständige Mitarbeiterin der Finanzabteilung durch den Abschluss von Anlageprodukten bei Greensill pflichtwidrig gegenüber der Stadt verhalten haben.

Bürgermeister Daniel Zimmermann betont, dass er den Ermittlungen nicht nur gelassen entgegensieht, sondern deren Fortführung durch die Staatsanwaltschaft begrüßt: „Die Tatsache, dass überhaupt Ermittlungen laufen, ist natürlich eine politische Belastung. Von der Fortführung des Verfahrens verspreche ich mir die abschließende Bestätigung, dass es keine Pflichtverletzungen gegeben hat. Die heute bereitgestellten Akten lassen gar kein anderes Ergebnis zu. Deshalb ist es gut, dass die Staatsanwaltschaft sich endlich auch inhaltlich mit den Vorwürfen auseinandersetzt.“

Schon die interne Aufarbeitung im städtischen Rechnungsprüfungsausschuss und im Stadtrat im Sommer und Herbst 2021 habe ergeben, dass niemand sich etwas habe zu Schulde kommen lassen. Zimmermann: „Um es klar zu sagen: Natürlich war die Geldanlage bei Greensill mit dem Wissen, das wir heute haben, ein Fehler. Auf der Basis der damals vorhandenen Informationen war das jedoch nicht zu erkennen. Hätten wir von der potentiellen Schieflage des Geldhauses etwas gewusst oder vielleicht bloß etwas geahnt, wäre selbstverständlich kein einziger städtischer Euro nach Bremen geflossen. Der zuständigen Beschäftigten, die sich mittlerweile im Ruhestand befindet, habe ich heute nochmals mein Vertrauen ausgesprochen.“

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin hatte im März 2021 gegen die Greensill Bank ein Zahlungsmoratorium verhängt. Von der Pleite des Bremer Geldhauses ist auch die Stadt betroffen, die bei der Greensill Bank zwischen Juli 2020 und Januar 2021 insgesamt 38 Millionen Euro in fünf Festgeldverträgen angelegt hatte.

Im September 2021 kamen erst der städtische Rechnungsprüfungsausschuss und wenige Tage später auch der Stadtrat zu dem Ergebnis, dass bei der Anlage keine Verstöße gegen interne oder externe Vorgaben festzustellen waren. Bei städtischen Anlagen soll künftig neben dem Rating einer Bank auch deren Bilanzsumme eine entscheidende Rolle zukommen. Zur besseren Abgrenzung, welche Gelder dem laufenden Liquiditätsmanagement unterliegen und welche Gelder gemäß der Anlagerichtlinie zu verwalten seien, wurde dem Stadtrat ein eindeutiger Verfahrensvorschlag gemacht, der das Risiko möglicher Anlageverluste für die Zukunft weiter minimieren soll. (bh)

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