Kleinere Initiativen und ehrenamtlich Aktive in Monheim am Rhein dürfen sich freuen. Ab sofort und noch bis Monatsende können sie im Rahmen eines kurzfristig aufgelegten Landesprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ Zuschussanträge für kleinere Aktionen und Veranstaltungen stellen, die das Wiedererstarken des nachbarschaftliche Zusammenlebens nach den trennenden Corona-Lockdown-Phasen unterstützen.
Insgesamt 49 solcher Projekte werden in diesem Rahmen auch im Kreis Mettmann gefördert. Das Land Nordrhein-Westfalen hat zwei Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Mit dem Festbetrag von jeweils 1.000 Euro werden Projekte und Ideen unterstützt, die in den kommenden Wochen zum Landesthema „Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben“ initiiert werden und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. „Eine schöne Aktion“, findet auch Sabine Brauers, die das Thema Ehrenamt bei der Stadtverwaltung Monheim am Rhein betreut.
Denkbar sind bei der Beantragung von Fördermitteln zum Beispiel Zuschüsse für Besuchsdienste, die Organisation von gemeinsamen Adventsnachmittagen oder andere nachbarschaftliche Aktionen, die das Zusammenleben fördern. Wichtig ist, dass mit den Projekten erst nach der Mittelbewilligung begonnen werden darf und dass sie bis zum Jahresende auch tatsächlich umgesetzt werden.
Die Beantragung der Förderung erfolgt über ein Online-Formular, das eine kurze Beschreibung der geplanten Maßnahme und eine Aufstellung der voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben enthält. Die erforderlichen Dokumente sind auf www.engagementfoerderung.nrw hinterlegt. Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung können zudem auf www.engagiert-in-nrw.de abgerufen werden.
Die Antragsunterlagen sind zunächst online einzureichen, müssen aber zusätzlich mit der notwendigen Unterschrift versehen bis zum 1. November per Post an die Kreisverwaltung als zuständige Bewilligungsbehörde geschickt werden. Die Anschrift lautet: Kreis Mettmann, Büro des Landrats, Düsseldorfer Straße 26, 40822 Mettmann.
Die Bearbeitung der Anträge und die Bescheidung der förderfähigen Anträge erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs. Es gilt also das Windhund-Prinzip, da die Fördermittel begrenzt sind.
Die beiden Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung sind René Rösgen und Jennifer Hammele, Telefon +49 2104 99-1028 und -1025. Im Monheimer Rathaus hilft zudem auch Sabine Brauers gerne bei der Antragsstellung, Telefon +49 2173 951-327, sbrauers@monheim.de. Sie ist zudem auch über die Landesaktion hinaus immer die richtige Monheimer Ansprechpartnerin, wenn’s ums Ehrenamt geht. (ts)