Kreis Mettmann billigt städtische Haushaltssatzung für 2022

Bürgermeister Daniel Zimmermann betont: Auszahlungen für alle geplanten Projekte können jetzt in voller Höhe starten

Die Haushaltssatzung der Stadt Monheim am Rhein für 2022 ist in Kraft getreten. Der Kreis Mettmann hatte der Stadt Monheim am Rhein schriftlich mitgeteilt, dass er gegen die Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt keine Bedenken erhebt. Das teilt Bürgermeister Daniel Zimmermann mit und sagt: „Wir sind zufrieden darüber, dass der Kreis die Rechtmäßigkeit der Satzung anerkennt. Die im Vorfeld diskutierten Einwendungen sind damit erledigt.“

Den ersten Beschluss über die Haushaltssatzung hatte der Stadtrat bereits im Dezember 2021 gefasst. Aufgrund eines Formfehlers in der Abstimmung war der Beschluss im Januar ein zweites Mal gefasst worden. In der Folgezeit meldete der Kreis als zuständige Kommunalaufsicht jedoch rechtliche Bedenken gegen die Art der veranschlagten Kreditermächtigungen an. Um einer formellen Beanstandung zuvorzukommen, hatte der Stadtrat deshalb im März den ursprünglichen Haushaltsbeschluss wieder aufgehoben und dann im April eine von der Stadtverwaltung leicht überarbeitete Haushaltssatzung beschlossen. Diese Haushaltssatzung ist nun in Kraft getreten.

„Seit der ursprünglichen Beschlussfassung über den Haushalt am 16. Dezember 2021 ist viel Zeit vergangen. Das ist zum Teil selbstverschuldet, liegt teils aber auch am zögerlichen Prüfverhalten der Kreisverwaltung“, erläutert der Bürgermeister. „Wichtig ist, dass jetzt die Auszahlungen für alle geplanten Projekte in voller Höhe starten können. Durch eine Änderung der Finanzierung für den Umbau des Monheimer Tors konnten wir die rechtlichen Probleme der ersten Haushaltssatzung nun ausräumen. Ich bin froh, dass damit die Grundlage zur Umsetzung aller vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen und auch für die Aufnahme der geplanten Kreditmittel geschaffen ist.“ (nj)

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