Lockerungen der Corona-Schutzverordnung werden aufgehoben

Einkaufen mit Termin nicht mehr möglich / Distanzunterricht für Schülerinnen und Schüler

Im Kreis Mettmann steigt die Zahl der mit dem Coronavirus Infizierten weiter an. Am vergangenen Wochenende hat der Inzidenzwert erstmals die Schwelle von 200 überschritten, am Montag, 19. April, liegt er bei 225,7. Der Inzidenzwert beschreibt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnenden innerhalb der vergangenen sieben Tage. Die bislang geltende lockernde Allgemeinverfügung hat der Kreis deshalb wieder aufgehoben.

Am Freitagnachmittag bereiteten sich Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler noch auf den Start des Wechselunterrichts ab Montag, 19. April, vor. Am Samstagabend erklärte der Kreis Mettmann dann, dass der Unterricht an den Schulen weiterhin als Distanzunterricht stattfinden müsse. Präsenzunterricht kann derzeit nur für die Abschlussklassen stattfinden.

Weiterhin geöffnet bleiben Geschäfte für Lebensmittel, Getränke und Tiernahrung, Wochenmärkte, Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Tankstellen, Poststellen, Banken und Friseursalons. Das gilt ebenso für Geschäfte, die nur Schnitt- und Topfblumen sowie Gemüsepflanzen und Saatgut verkaufen. Ein negatives Testergebnis ist hier nicht erforderlich. Alle anderen Geschäfte, Tattoostudios und Anbietende von Dienstleistungen wie Gesichtskosmetik, bei der keine Maske getragen werden kann, müssen die Türen wieder schließen und dürfen ausschließlich Waren zur Abholung anbieten – das Einkaufen mit Termin und negativem Testergebnis ist nun nicht mehr möglich.

Bestellservice der Bibliothek

Die städtische Bibliothek darf ebenfalls nicht mehr öffnen. Der Bestellservice steht Nutzerinnen und Nutzern aber weiterhin zur Verfügung. Einen aktuellen Einblick in den Bestand gibt es im Internet unter [extern]www.bibnet.smartbib.de über den Reiter Monheim. Für Fragen, Medienwünsche und Terminvereinbarungen steht das Team der Bibliothek unter Telefon +49 2173 951-4130 oder per E-Mail an [E-Mail]bibliothek@monheim.de zur Verfügung.

Personen aus einem Haushalt dürfen sich nur mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Feiern sind generell untersagt, Beerdigungen und standesamtliche Trauungen dürfen aber stattfinden. OP-Masken oder FFP2-Masken müssen weiterhin an Haltestellen wie dem Busbahnhof und allen Bushaltestellen, in Bussen und Bahnen, auf Wochenmärkten, in Arztpraxen und Geschäften getragen werden. In Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maske tragen. Vor Geschäften, auf dazugehörigen Parkplätzen und auf Spielplätzen sind statt OP-Masken oder FFP2-Masken auch Alltagsmasken erlaubt. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder, die noch nicht im Schulalter sind.

Das Bürgerbüro ist wie gewohnt wochentags von 9 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Auf verschiebbare Präsenztermine sollten Bürgerinnen und Bürger aber verzichten und sich mit Anliegen möglichst schriftlich oder telefonisch an die Stadt wenden. Das gilt auch für alle weiteren städtischen Dienstleistungen im Rathaus. Der Service für die Bürgerinnen und Bürger wird grundsätzlich ebenso offen gehalten wie die Türen. Ein persönlicher Besuch sollte jedoch wirklich nur in dringenden Fällen erfolgen. Auch der Wertstoffhof bleibt zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

In Monheim am Rhein sind Tests derzeit an neun verschiedenen Orten möglich. Eine [PDF]Liste mit allen Kontaktdaten gibt es unter [intern]www.monheim.de/corona. Für Fragen, die teilweise auch gesundheitliche Aspekte abdecken, hat der Kreis Mettmann eine eigene Hotline geschaltet. Sie ist unter der +49 2104 993535 zu erreichen. Das Gesundheitsamt behandelt jedoch keine Erkrankten. Wer corona-typische Symptome hat, sollte sich an seine Hausärztin oder den Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer 116117 wenden. Weitere Informationen gibt es zudem hier: [extern]www.sonderlage-kreis-mettmann.de. (bh)

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