Neuer Gerätewagen für die Feuerwehr

Im Zuge des diesjährigen Sommerfests des Löschzuges Monheim konnte das neue Gefahrgutfahrzeug offiziell im Fuhrpark begrüßt werden

Freuen sich gemeinsam über das neue Gefährt: Frank Odendahl, stellvertretender Zugführer des Löschzugs Baumberg, Markus Stenzel, stellvertretender Leiter der Feuerwehr, Torsten Schlender, Leiter der Feuerwehr, Bürgermeister Daniel Zimmermann, André Linscheid, Sachgebietsleiter Technik sowie Steffen Brinkmann, Zugführer des Löschzugs Monheim (von links). Foto: Feuerwehr Monheim am Rhein

Im Rahmen des diesjährigen Sommerfestes des Löschzuges Monheim der Freiwilligen Feuerwehr konnte Bürgermeister Daniel Zimmermann ein neues Einsatzfahrzeug an die Feuerwehr übergeben. Der neue Gerätewagen Gefahrgut, kurz GWG, ersetzt ein Altfahrzeug von 1991, welches mittlerweile weder vom technischen Zustand noch vom Beladungsumfang dem Stand der Technik entsprach.

Aufgebaut wurde das Fahrzeug nach europaweiter Ausschreibung von der Firma Iturri aus dem Siegerland auf einem 16 Tonnen schweren Fahrgestell. Der GWG dient der Abarbeitung von sogenannten CBRN-Einsätzen (chemisch, biologisch, radioaktiv, nuklear), beispielsweise bei Transportunfällen von verunfallten Gefahrgut-Lkw oder in ortsansässigen Firmen. Die Feuerwehr kann mit diesem Fahrzeug Erstmaßnahmen wie Gefahrstoffmessungen, Auffangen, Abdichten und Umpumpen durchführen, bis notwendige weitere Spezialkräfte aus dem Kreisgebiet oder der Werkfeuerwehren der chemischen Industrie aus dem Umland eintreffen.

Das Fahrzeug wird künftig sowohl von der hauptamtlichen Wache, als auch von den Löschzügen Monheim und Baumberg der Freiwilligen Feuerwehr besetzt. Bürgermeister Zimmermann und Wehrleiter Torsten Schlender freuten sich gemeinsam über diesen weiteren technischen Fortschritt im Fuhrpark der städtischen Feuerwehr. Die Ersatzbeschaffung des 32-jährigen Altfahrzeugs musste nach den Vorgaben des vom Rat beschlossenen Brandschutzbedarfsplans erfolgen und schlug für Fahrgestell, Aufbau und Beladung mit 500.000 Euro zu Buche. Die Nutzungsdauer ist auf 20 Jahre festgelegt. (tb)

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