Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Monheim am Rhein gemäß § 15 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Monheim am Rhein
Bekanntgabe
Gemäß § 79 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW 1994, S. 666/SGV NW 2023) in der zur Zeit gültigen Fassung liegt der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Monheim am Rhein für das Haushaltsjahr 2007 samt Anlagen an den Tagen
vom 26.02.2007 bis 02.03.2007 und
vom 05.03.2007 bis 06.03.2007
während der Dienstzeiten
montags bis mittwochs von 8 bis 12 und von 13 bis 15.30 Uhr
donnerstags von 8 bis 12 und von 13 bis 17.30 Uhr
freitags von 8 bis 12 Uhr
bei der Stadtverwaltung Monheim am Rhein, Kämmerei, Rathausplatz 2, Zimmer 154, 40789 Monheim am Rhein, öffentlich aus.
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner und Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben.
Die Einwendungen können bei der Stadtverwaltung Monheim am Rhein, Kämmerei, Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erhoben werden.
Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Herrmann
Kämmerer