Ohne Widerspruch direkt zum Verwaltungsgericht


Ab 1. November können Bürger gegen städtische Bescheide nur noch klagen

Wenn bislang ein Bürger mit einem Bescheid der Stadtverwaltung nicht einverstanden war, konnte er dagegen im Rathaus Widerspruch einlegen. Ab dem 1. November ist das nicht mehr möglich. Dann tritt das vom Landtag beschlossene „Bürokratieabbaugesetz II“ in Kraft, mit dem das kostenfreie Widerspruchsverfahren abgeschafft wird. Gegen als fehlerhaft oder ungerecht empfundene Bescheide bleibt dann nur noch der direkte Weg zum Verwaltungsgericht in Düsseldorf.

Dieser Weg ist nicht so einfach wie das bisherige Widerspruchsverfahren, sondern stark formalisiert: So muss die Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingelegt werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.

Zudem sollen die zur Begründung dienenden Tagsachen und Beweismittel angegeben und der angefochtene Bescheid beigefügt werden. Nicht zu vergessen ist auch, dass bereits mit der Einlegung der Klage ein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen ist, dessen Höhe sich nach dem Streitwert richtet.

Die Stadt wird in ihren Bescheiden auf das neue Verfahren hinweisen. Zur Vermeidung unnötiger Kosten bietet sie ihren Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin die Möglichkeit, sich formlos schriftlich, telefonisch oder persönlich an die jeweils zuständige Dienststelle zu wenden, um etwaige Bedenken oder Unstimmigkeiten eines Bescheides zu klären.

In den meisten Fällen können Zweifelsfragen schnell und kostenfrei im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden. Die Verwaltung macht allerdings darauf aufmerksam, dass sich die gesetzliche Klagefrist durch ein derartiges formloses Verfahren nicht verlängert.

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