Regelungen der Corona-Notbremse gelten auch in Monheim am Rhein

Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr / FFP2-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen

Die Regelungen der Corona-Notbremse, die der Bund in der vergangenen Woche in einem neuen Infektionsschutzgesetz geregelt hat, gelten seit Samstag, 24. April, auch in Monheim am Rhein. Das neue Infektionsschutzgesetz sieht strengere Maßnahmen ab 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner vor. Die sogenannte Inzidenz liegt am Montag, 26. April, im Kreis Mettmann bei 203,3.

Von 22 bis 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre. Das bedeutet, dass man das Haus nur noch im Notfall, zu dienstlichen Zwecken oder wenn man mit dem Hund raus muss, verlassen darf. Alleine kann man sich außerdem zwischen 22 Uhr und 24 Uhr draußen bewegen. Tagsüber darf Sport nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben werden. Personen aus einem Haushalt dürfen sich – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum – nur mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Der Unterricht an den Schulen findet weiterhin als Distanzunterricht statt. Präsenzunterricht gibt es derzeit nur für die Abschlussklassen. Die Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen wechseln in die Notbetreuung. Alle Eltern werden direkt von den Leitungen der Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen informiert.

In Bussen, Bahnen, Taxen und an Haltestellen wie dem Busbahnhof muss eine FFP2-Maske getragen werden. Auf Wochenmärkten, in Arztpraxen und Geschäften sind neben FFP2-Masken weiterhin auch OP-Masken erlaubt. In Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maske tragen. Vor Geschäften, auf dazugehörigen Parkplätzen und auf Spielplätzen sind statt OP-Masken oder FFP2-Masken auch Alltagsmasken erlaubt. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind nur Kinder, die noch nicht 7 Jahre alt sind.

Friseur- und Fußpflegebesuche mit Maske und negativem Test

Weiterhin geöffnet bleiben Geschäfte für Lebensmittel, Getränke und Tiernahrung, Wochenmärkte, Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Tankstellen, Poststellen, Banken, Optiker und Hörgeräteakustiker. Das gilt ebenso für Buchhandlungen und Geschäfte, die nur Schnitt- und Topfblumen sowie Gemüsepflanzen und Saatgut verkaufen. Ein negatives Testergebnis ist hier nicht erforderlich. Friseur- und Fußpflegebesuche sind nur mit Maske und negativem Test möglich. Alle anderen Geschäfte, Tattoostudios und Anbietende von Dienstleistungen wie Gesichtskosmetik, bei der keine Maske getragen werden kann, müssen die Türen wieder schließen und dürfen ausschließlich Waren zur Abholung anbieten.

Der Bestellservice der städtischen Bibliothek steht Nutzerinnen und Nutzern weiterhin zur Verfügung. Einen aktuellen Einblick in den Bestand gibt es im Internet unter [extern]www.bibnet.smartbib.de über den Reiter Monheim. Für Fragen, Medienwünsche und Terminvereinbarungen steht das Team der Bibliothek unter Telefon +49 2173 951-4130 oder per E-Mail an [E-Mail]bibliothek@monheim.de zur Verfügung.

Das Bürgerbüro ist wie gewohnt wochentags von 9 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Auf verschiebbare Präsenztermine sollten Bürgerinnen und Bürger aber verzichten und sich mit Anliegen möglichst schriftlich oder telefonisch an die Stadt wenden. Das gilt auch für alle weiteren städtischen Dienstleistungen im Rathaus. Der Service für die Bürgerinnen und Bürger wird grundsätzlich ebenso offen gehalten wie die Türen. Ein persönlicher Besuch sollte jedoch wirklich nur in dringenden Fällen erfolgen. Auch der Wertstoffhof bleibt zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

In Monheim am Rhein sind Tests derzeit an neun verschiedenen Orten möglich. Eine [PDF]Liste mit allen Kontaktdaten gibt es unter [extern]www.monheim.de/corona. Für Fragen, die teilweise auch gesundheitliche Aspekte abdecken, hat der Kreis Mettmann eine eigene Hotline geschaltet. Sie ist unter der +49 2104 993535 zu erreichen. Das Gesundheitsamt behandelt jedoch keine Erkrankten. Wer corona-typische Symptome hat, sollte sich an seine Hausärztin oder den Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer 116117 wenden. Weitere Informationen gibt es zudem hier: [extern]www.sonderlage-kreis-mettmann.de. (bh)

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