Regelungen der Inzidenzstufe 2 gelten ab sofort

Gäste der Innengastronomie müssen negativen Test, überstandene Corona-Infektion oder Corona-Impfung nachweisen

Die 7-Tage-Inzidenz steigt auch im Kreis Mettmann. Da sie am vergangenen Samstag am achten Tag in Folge über 35 lag, gelten jetzt auch in Monheim am Rhein die Regelungen der Inzidenzstufe 2 der Corona-Schutzverordnung des Landes. Am heutigen Montag, 16. August, liegt die Inzidenz laut Robert-Koch-Institut bei 61,6.

Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch Angehörige aus drei Haushalten oder zehn Personen aus beliebigen Haushalten mit einem negativen Corona-Test begegnen. Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren, Geimpfte und nachweislich Genesene zählen dabei nicht mit. Private Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Kontaktfreier Sport ist außen und innen ohne Personenbegrenzung möglich, innen muss der Mindestabstand eingehalten werden. Kontaktsport ist außen mit bis zu 25 Personen mit Negativtestnachweis und Rückverfolgung erlaubt, innen mit bis zu 12 Personen.

Die Außengastronomie kann weiterhin ohne Testnachweis besucht werden, drinnen muss jeder Gast einen negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, eine überstandene Corona-Infektion oder eine Corona-Impfung nachweisen. Im Einzelhandel ist nur noch eine Person pro 10 Quadratmeter erlaubt.

FFP2-Masken müssen weiterhin von Dienstleistenden im Kontakt mit Kundinnen und Kunden ohne Maske getragen werden. OP-Masken sind unter anderem in Bussen und Bahnen, Arztpraxen und Geschäften Pflicht.

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung gilt nur noch bis Donnerstag, 19. August. In den kommenden Tagen will das Land eine neue Verordnung erlassen, die auch die Ergebnisse des Bund-Länder-Treffens berücksichtigen soll. (bh)

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