Versteigerung von Fundsachen der Stadt Monheim am Rhein


Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 980 Abs. 1 BGB

Bei den nachstehend aufgeführten Fundgegenständen ist die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen und die Finder haben darauf verzichtet, Eigentum an diesen Gegenständen zu erwerben.

Die Verlierer werden daher aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung ihre Rechte an den Fundgegenständen beim Bürgerbüro der Stadt Monheim am Rhein, Rathausplatz 2, anzumelden.

1 Autoabdeckplane

6 Handschuhe

4 Ohrringe

3 Mützen

2 Rucksäcke

1 Bauchtasche

3 Armbänder

1 Fahrradschloss

1 Schlüsselmäppchen

1 Fernbedienung

3 PKW-Federn

2 Motorradhelme

1 Fußbank

1 Hundemaulkorb

1 Tuch

1 Krankenfahrstuhl

4 Geldbörsen

15 Handys

1 Regenschirm

5 Uhren

1 Handtuch

2 Spielzeuge

4 Taschen

1 Kosmetikartikel

1 Taschenrechner

2 Sitzauflagen

3 PKW-Federbeine

1 Kabeltrommel

2 Schmuckstücke

1 Fahrradcomputer

1 Aktenkoffer

2 Kinderwagen

71 Fahrräder

17 Brillen

2 Paar Schuhe

1 Decke

1 Kugelschreiber

3 Kleidungsstücke

5 Haarartikel

1 Möbeltresor

1 GPS Bluetooth

35 CDs

1 Ring

1 Fahrradhelm

1 Eimer

1 Walky-Talky

2 Radkappen

1 Kindermotorrad (Trike)

2 Kickboards


Der Bürgermeister

Im Auftrag

gez. Neuwerger

 

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