Ausbau des Heerwegs und Umlegung des Umspannwerks

Bürgerschaft diskutiert Pläne am Dienstag, 16. November, im Ratssaal

Ein Bürgerabend zu gleich zwei wichtigen Bauvorhaben im Monheimer Süden findet am Dienstag, 16. November, um 18 Uhr im Ratssaal statt. Es geht zunächst um den Ausbau des Heerwegs zur Entlastung der Alfred-Nobel-Straße, Rheinuferstraße und Industriestraße. Außerdem wird über die Verlegung des Umspannwerks vom derzeitigen innerstädtischen Standort am Berliner Ring an die Stadtgrenze zu Leverkusen informiert. Die Pläne können bereits ab 17.30 Uhr eingesehen werden.

Konkret geht es beim Ausbau des Heerwegs um das Stück zwischen Alfred-Nobel-Straße und Industriestraße, welches derzeit als nicht erschlossener Fuß- und Radweg genutzt wird. Für den Ausbau kann die Fläche entlang der ehemaligen Güterbahnstrecke genutzt werden. Der bislang über die Alfred-Nobel-Straße, Rheinuferstraße und Industriestraße verlaufende Schwerlastverkehr der angrenzenden Gewerbe soll auf den ausgebauten Heerweg verlagert werden. Der Ausbau des Heerwegs macht eine Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe und Erweiterungen der ansässigen Firmen langfristig möglich. Auch Radfahrer können sich freuen, denn als direkte Verbindung zwischen Leverkusen-Hitdorf und dem Monheimer Stadtzentrum wird auch der Rad- und Fußgängerweg ausgebaut und attraktiver gemacht.

Im zweiten Teil des Bürgerabends wird es um die Verlegung des Umspannwerks gehen. Um den Wohnungsbau in der Stadt weiter vorantreiben zu können, muss das Umspannwerk vom derzeitigen zentralen Standort am Berliner Ring verlegt werden. Die Hochspannungsleitung, die derzeit eine Wohnbebauung im Gebiet rund um die Straße Im Pfingsterfeld erschwert, wird durch die Verlegung entfallen können. Das Umspannwerk soll an der Straße Fahnenacker an der Stadtgrenze zu Leverkusen gebaut werden, weit entfernt vom Siedlungsgebiet. Die technische Machbarkeit der Verlegung des Umspannwerkes wurde durch den städtischen Versorgungsträger MEGA GmbH nachgewiesen.

Der Zugang zum Ratssaal ist allen Personen möglich, die entweder vollständig geimpft, vollständig genesen oder negativ getestet sind. Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Im Gebäude besteht bis zum Sitzplatz Maskenpflicht. (pm)

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