Mit Bedauern nimmt die Stadt die Klage des Landesbetriebs Straßenbau gegen die beabsichtigte Vorverlegung des Ortseingangsschilds auf der Bleer Straße zur Kenntnis. „Damit lässt die gebotene Geschwindigkeitsreduzierung auf der Bleer Straße weiter auf sich warten“, sagte Erster Beigeordneter Roland Liebermann heute.
Die vom Landesbetrieb Straßenbau beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereichte Klage richtet sich gegen die Anordnung der Stadt, das Ortseingangsschild vom Marienburgpark zur Rheinuferstraße vorzuverlegen, wie dies der dort beginnende innerstädtische Charakter der Strecke nach Ansicht der Stadt erfordert.
Anwohner hatten moniert, dass wegen hoher Geschwindigkeiten das Überqueren der Bleer Straße oftmals gefährlich sei, weshalb auch eine Fußgängerampel gefordert wurde. Die Stadt nahm sich der Beschwerden an und versprach, sich für eine Reduzierung der bisher erlaubten siebzig Stundenkilometer einzusetzen.
„Die Stadt bleibt bei ihrer Auffassung, dass die geschlossene Ortschaft unmittelbar nach Passieren der Leverkusener Stadtgrenze und nicht erst am Marienburgpark beginnt. Das Kriterium dafür sind die zahlreichen von der Bleer Straße her erschlossenen anliegenden Grundstücke. Deshalb wollen wir, dass die Ortstafel an die richtige Stelle versetzt wird. Durch die Klage wird es jetzt leider nicht zeitnah dazu kommen, es besteht aber Zuversicht, den Prozess zu gewinnen“, sagte Liebermann.