Das Amtsblatt der Stadt Monheim am Rhein Nr. 5 vom 19. Februar 2024

Das Amtsblatt der Stadt Monheim am Rhein Nr. 5 vom 19. Februar 2024 ist erschienen. Es enthält folgende Öffentliche Bekanntmachungen:

Nr.  1 – Benachrichtigung über Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen)
Nr.  2 – Benachrichtigung über Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen)
Nr.  3 – Benachrichtigung über Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen)
Nr.  4 – Benachrichtigung über Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen)
Nr.  5 – Benachrichtigung über Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen)
Nr.  6 – Benachrichtigung über Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen)
Nr.  7 – Benachrichtigung über Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen)
Nr.  8 – Benachrichtigung über Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen)
Nr.  9 – Benachrichtigung über Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen)
Nr. 10 – Benachrichtigung über Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen)
Nr. 11 – Benachrichtigung über Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen)
Nr. 12 – Benachrichtigung über Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen)
Nr. 13 – Benachrichtigung über Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen)

file linkAmtsblatt Nr. 5

Neue Nachrichten

Bürgermeister rät, Strafzettel nicht zu bezahlen – Aldi verstoße mit seinem Vorgehen gegen vertragliche Vereinbarungen mit der Stadt

mehr

Der Feuerwehrverein Baumberg lädt zum Feiern in sein Übergangsdomizil an der Griesstraße ein

mehr

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft

mehr
Öffnungs-zeiten Telefon Kontakt-formular Mitmach-Portal Monheim-Pass
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Mo: 09.00 bis 19.00 Uhr
Di: 09.00 bis 19.00 Uhr
Mi: 09.00 bis 19.00 Uhr
Do: 09.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 09.00 bis 19.00 Uhr
Sa: 09.00 bis 16.00 Uhr


Hier gibt's die kürzesten Wartezeiten!
schließen
Stadtverwaltung & Bürgerbüro:
02173 951-0
Telefonisch erreichen Sie uns zu
folgenden Zeiten:
Mo: 08.00 bis 16.30 Uhr
Di: 08.00 bis 16.30 Uhr
Mi: 08.00 bis 16.30 Uhr
Do: 08.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 08.00 bis 12.30 Uhr
schließen
schließen
Mit der Online-Terminvergabe haben Sie die Möglichkeit, längere Wartezeiten zu vermeiden.


Ihr Termin im Bürgerbüro
schließen
Nach oben