Zurzeit sind wieder Firmen im Stadtgebiet unterwegs, die an der Haustür eine Kanal-TV-Untersuchung privater Abwasseranlagen für weniger als neunzig Euro anbieten. „Bei diesem vermeintlich günstigen Angebot handelt es sich meist nur um eine Bestandserfassung. Auch wird nicht immer die gesamte Grundstücksentwässerung untersucht“, warnt Rainer Fester vom städtischen Baubereich.
Die an der Haustür offerierten Untersuchungen genügen nicht dem Dichtheitsnachweis gemäß § 61 a Landeswassergesetz. „Diese Überprüfung dürfen nur die sachkundigen Personen ausführen oder überwachen, die beim Landesumweltamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in einer Liste geführt sind“, erläutert Fester. Der namentlich genannte Sachkundige müsse während der gesamten Untersuchung anwesend sein. Fester nennt weitere Kriterien für eine vorschriftsmäßige Dichtheitsprüfung:
- Vor der Kanal-TV-Inspektion muss die Grundstücksentwässerungsanlage mit Wasserhochdruck gereinigt werden, da sonst mögliche Schäden nicht erkannt werden können.
- Das gesamte Leitungsnetz muss in einen Lageplan eingezeichnet, mit der Kamera untersucht und die Untersuchung möglichst auf DVD dokumentiert werden.
- Zum Schluss füllt der Sachkundige eine Bescheinigung über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung aus. Für die Bescheinigung hat das Landesumweltministerium ein Muster herausgegeben.
Darin werden die festgestellten Schäden bewertet. Je nach deren Ausmaß ergeben sich Sanierungsfristen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Für Grundstücke in Wasserschutzgebieten gelten schärfere Anforderungen – dort muss die Dichtheitsprüfung bis zum 31. Dezember dieses Jahres stattfinden.