Der 13. November ist bundesweiter Rauchmeldertag. Vor diesem Hintergrund weist Monheims Feuerwehr einmal mehr darauf hin, dass diese Geräte Leben retten können. Das gilt vor allem nachts, wenn alles schläft. Rauchmelder erkennen die Gefahr und warnen mit einem akustischen Signal.
Die NRW-Landesregierung führte die Rauchmelderpflicht zum 1. April 2013 ein. Ab diesem Tag müssen alle Neubauten damit ausgestattet werden. Für Bestandsbauten besteht eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2017.
Vorgeschrieben ist für jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeden Flur, der als Rettungsweg zum Verlassen von Wohnräumen dient, einen Rauchmelder. Der Eigentümer der Wohnung ist für die Anschaffung und Montage verantwortlich. Die Kosten für die Wartung und den Austausch der Batterien trägt der Mieter. Im Falle eines Defektes trägt der Eigentümer die Kosten für die Neuanschaffung.
Zu den wichtigsten Kriterien einer fachgerechten Installation gehört, dass ein Rauchmelder unter der Zimmerdecke möglichst in der Raummitte montiert wird, dabei immer in waagerechter Position. „Der verhängnisvollste Fehler ist Nachlässigkeit. Ein Rauchmelder im Schrank oder in der Schublade ist wertlos,“ erläutert Brandamtsrat Torsten Schlender von der Monheimer Feuerwehr, auch zuständig für den vorbeugenden Brandschutz.
Es gibt die lebensrettenden Helfer in Fachgeschäften oder Baumärkten. Wichtig beim Kauf ist der Blick auf das VdS-Prüfzeichen und neuerdings das Qualitätsmerkmal „Q“. Weitere Informationen sind im Internet unter www.rauchmelder-lebensretter.de zu finden. (nj)