Die Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der Monheimer Feuerwehr informiert zum Jahreswechsel über die anstehende Pflicht zur Anbringung von Rauchwarnmeldern in Bestands- und Neubauten.
Seit der Novellierung der Landesbauordnung vor drei Jahren mussten in Neubauten bereits Rauchwarnmelder angebracht werden, nun läuft auch die Übergangsfrist für die Bestandsgebäude zum Jahreswechsel aus.
„Rauchwarnmelder müssen nach Bauordnung NRW mindestens in Schlafzimmern, Kinderzimmern und in den Fluren von Wohnungen angebracht werden“, informiert Torsten Schlender, Sachgebietsleiter Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz sowie stellvertretender Leiter der Monheimer Feuerwehr.
„Wir empfehlen darüber hinaus allerdings auch die Installation im Wohnzimmer sowie in
weiteren Räumen, damit die frühzeitige Warnung vor allem nachts gegeben ist. Die oft
verbreitet Meinung, man würde schon selbst bei einem Brand darauf aufmerksam, ist leider
ein Irrglaube, was durch die Statistik von Brandtoten in Deutschland belegt“, betont Schlender. Wichtig bei der Auswahl des Melders sind laut Feuerwehr das VdS-Prüfzeichen sowie das Qualitätsmerkmal Q.
Einsätze, die durch fehlerhaft ausgelöste Rauchwarnmelder verursacht werden, sind übrigens nicht gebührenpflichtig. „Uns ist lieber, wir werden einmal unnötig alarmiert als nicht mehr helfen zu können“, so die Feuerwehr.
Für die Erstinstallation der Rauchwarnmelder ist der Eigentümer verantwortlich, für die
dauerhafte Betriebsfähigkeit, zum Beispiel durch Wechsel der Batterie, Nutzer von Wohnungen und Gebäuden. (nj)