Ausbau der Notbetreuung

Regelung gilt für Schulen, Kitas und Kindertagespflege

Stufenweise wird in den kommenden Tagen die Notbetreuung für Kinder in Kitas, Kindertagespflege und in den Schulen bis zur sechsten Klasse ausgeweitet.

Anspruchsberechtigt sind Familien, in denen mindestens ein Elternteil einer Berufsgruppe angehört, deren Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur notwendig ist. Die Liste der Berufsgruppen ist jetzt erweitert worden. [PDF]Die ganze Liste, die ab dem 23. April gilt, gibt es hier. In Form einer Arbeitgeberbescheinigung muss nachgewiesen werden, dass die berufliche Tätigkeit der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur dient und die Präsenz am Arbeitsplatz unabkömmlich ist. [PDF]Eine Muster-Bescheinigung gibt es hier. (nj)

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