Bekanntmachung des Umlegungsausschusses der Stadt Monheim am Rhein


Die Beschlüsse des Umlegungsausschusses vom 07.03.2007 betreffend die Grundstücke Gemarkung Monheim, Flur 16, Flurstücke


a) 549

b) 522 und 523

c) 525 und 526

d) 540, 542, 543, 1521 und 1525


sind am


a), c) und d) 09.03.2007

b) 15.03.2007


unanfechtbar geworden.


Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 71 Abs. 1 des Baugesetzbuches.



Monheim am Rhein, den 16.03.2007

gez. Lutze

Vorsitzender

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