Corona-Schutzverordnung regelt Einschränkungen bis zum 14. Februar

An Haltestellen, in Bussen und Bahnen, auf Wochenmärkten, in Arztpraxen und Geschäften sind OP-Masken oder FFP2-Masken Pflicht

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten ab sofort weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die das Land NRW in der Corona-Schutzverordnung festlegt. Alle Regeln gelten vorerst bis einschließlich 14. Februar.

Personen aus einem Haushalt dürfen sich weiterhin nur mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen. Feiern sind generell untersagt, Beerdigungen und standesamtliche Trauungen dürfen aber stattfinden. Die Maskenpflicht wurde noch einmal verschärft: An Haltestellen wie dem Busbahnhof und allen Bushaltestellen, in Bussen und Bahnen, auf Wochenmärkten, in Arztpraxen und Geschäften müssen OP-Masken oder FFP2-Masken getragen werden. In Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maske tragen. Vor Geschäften, auf dazugehörigen Parkplätzen und auf Spielplätzen sind statt OP-Masken oder FFP2-Masken auch Alltagsmasken erlaubt. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder, die noch nicht im Schulalter sind.

Die Kindergartenbetreuung bleibt im eingeschränkten Pandemiebetrieb, in den Schulen bleibt der Präsenzunterricht ausgesetzt. Weitere Informationen erhalten Eltern direkt von den Kitas und Schulen. Für manche Familien sind die Einschränkungen und damit einhergehende Kontaktbeschränkungen besonders belastend. [PDF]Entsprechende Beratungsstellen sind weiterhin erreichbar und bieten per Telefon, Video-Telefonie und zum Teil auch in persönlichen Terminen ihre Unterstützung an.

Monheimer Lokalhelden liefern bestellte Waren

Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen bleibt laut Corona-Schutzverordnung untersagt, Lieferdienste können aber angeboten werden. Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist zwischen 23 und 6 Uhr untersagt. Weiterhin öffnen dürfen Geschäfte für Lebensmittel, Getränke und Tiernahrung, Wochenmärkte, Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Tankstellen, Poststellen und Banken. Der Verkauf von Schnitt- und Topfblumen bleibt erlaubt. Alle nicht genannten Geschäfte müssen geschlossen bleiben, dazu gehören auch Friseursalons und Tattoostudios. Zulässig bleiben der Versandhandel sowie die Auslieferung bestellter Waren. Ebenso ist es gestattet, bestellte Waren per Abhol-Service an Kundinnen und Kunden auszugeben, beispielsweise an der Ladentür, wenn dies unter der Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann. Bei den Monheimer Lokalhelden kann unter [extern]www.monheimer-lokalhelden.de weiter bestellt werden, die Punschpunkte-Aktion wird verlängert.

Die Kundencenter der Monheimer Kulturwerke und der MEGA sowie die Monheim-Ticket-Servicestelle von den Bahnen der Stadt Monheim bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Monheimer Kulturwerke sind montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter Telefon  +49 2173 276-444 oder per E-Mail an [E-Mail]info@monheimer-kulturwerke.de erreichbar, die MEGA montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.45 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr unter Telefon +49 2173 9520-222 oder per E-Mail an [E-Mail]info@mega-monheim.de und die BSM montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr unter Telefon +49 2173 9574-10 oder per E-Mail an [E-Mail]monheim-pass@bahnen-monheim.de. Fahrkarten können weiterhin in vielen Bussen oder an den bekannten Verkaufsstellen erworben werden. Eine Liste gibt es auf der Internetseite der Bahnen der Stadt Monheim unter [extern]www.bahnen-monheim.de/service/vertriebsstellen.

Auch die VHS, die städtische Kunstschule, das Ulla-Hahn-Haus, das Haus der Jugend, das Rheincafé, die Mo.Ki-Cafés und alle MonChronik-Standorte bleiben geschlossen. Der Unterricht der Musikschule wird online angeboten. Anmeldungen für die neuen Programme von VHS, Kunstschule und Ulla-Hahn-Haus sind im Internet oder telefonisch möglich. Die städtischen Sportanlagen und das Mona Mare sind für die Öffentlichkeit weiterhin geschlossen.

Der [intern]Bestellservice der Bibliothek bleibt erlaubt: Wer möchte, kann bestellte Medien direkt vor Ort abholen. Einen aktuellen Einblick in den Bestand gibt es im Internet unter www.bibnet.smartbib.de über den Reiter Monheim. Medienwünsche werden per E-Mail mit Angabe der Nutzernummer [E-Mail]bibliothek@monheim.de entgegengenommen. Für Risikogruppen und Menschen in Quarantäne bietet der Verein WiM – Wir in Monheim einen Lieferservice an. Für Fragen steht das Team der Bibliothek unter Telefon +49 2173 951-4130 zur Verfügung. Alle aktuell ausgeliehenen Medien werden automatisch bis zur Wiedereröffnung der Bibliothek verlängert. Wer Ausgeliehenes vorher zurückgeben möchte, kann aber auch die Rückgabeanlage der Bibliothek nutzen. 

Bürgerinnen und Bürger sollten auf Termine im Rathaus verzichten

Das Bürgerbüro ist weiterhin wie gewohnt wochentags von 9 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Auf verschiebbare Präsenztermine sollten Bürgerinnen und Bürger aber verzichten und sich mit Anliegen möglichst schriftlich oder telefonisch an die Stadt wenden. Das gilt auch für alle weiteren städtischen Dienstleistungen im Rathaus. Der Service für die Bürgerinnen und Bürger wird grundsätzlich ebenso offen gehalten wie die Türen. Ein persönlicher Besuch sollte jedoch wirklich nur in dringenden Fällen erfolgen. Auch der Wertstoffhof bleibt zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Für Fragen, die teilweise auch gesundheitliche Aspekte abdecken, hat der Kreis Mettmann eine eigene Hotline geschaltet. Sie ist unter der +49 2104 993535 zu erreichen. Das Gesundheitsamt behandelt jedoch keine Erkrankten. Wer corona-typische Symptome hat, sollte sich an seine Hausärztin oder den Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer 116117 wenden. Weitere Informationen gibt es zudem hier: [extern]www.sonderlage-kreis-mettmann.de. (bh)

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