Hunde müssen angeleint werden – auch am Rhein

Informationsblatt des Kreises enthält falsche Angaben / Ortsrecht gilt weiter

Den jüngst von der Stadt verschickten Bescheiden über die Hundesteuer lag ein vom Kreis Mettmann herausgegebenes Informationsblatt „Hunde in den Monheimer Naturschutzgebieten“ bei. Darin heißt es, am Rheinufer und am Monbag-See dürften „Hunde auf den befestigten Wegen (…) auch unangeleint geführt werden“.

Doch das ist unzutreffend – im Stadtgebiet gilt weiterhin der im Ortsrecht festgelegte Anleinzwang! [extern]Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

im Gebiet der Stadt Monheim am Rhein (691 kb)

„Auch der Rheinbogen und das Gebiet um den Monbag-See fallen wie bisher unter die seit vielen Jahren geltende Anlein-Regelung“, erläutert Werner Holtermann vom Ordnungsbüro. Auslaufflächen sind nur an der Alfred-Nobel-Straße in Blee und am Neuverser Hof in Baumberg ausgewiesen. Der kommunale Ordnungsdienst wird die Einhaltung des Anleinzwangs weiterhin überwachen.

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