Irreführende Falschberichterstattung in der Rheinischen Post und bei RP Online zu verurteiltem Sexualstraftäter

Der frühere Bademeister wurde im Monheimer Allwetterbad als Gast nach Belästigungen festgesetzt und an die Polizei übergeben – Angestellt war er dort nie! 

Das Mona Mare – ein Ort, an dem sich alte und junge Gäste gleichermaßen sicher fühlen dürfen. Foto: Tim Kögler

Unter der Überschrift „Bademeister aus Monheim wegen sexueller Belästigung verurteilt“ berichtet RP-Online über einen Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht.

Diese Überschrift ist nicht nur irreführend, sondern falsch. Und sie ist rufschädigend. Richtig ist: Der verurteilte Straftäter war früher Angestellter bei der Bädergesellschaft Düsseldorf. Bei der Monheimer Allwetterbad GmbH, die das Mona Mare betreibt, war er es nie. Das wäre auch niemals möglich gewesen. Denn der Mann ist einschlägig vorbestraft.

Richtig an der Berichterstattung, die im gedruckten Düsseldorfer Lokalteil am heutigen Freitag, 26. November unter der sachlich korrekten Überschrift „Bademeister gesteht Belästigung von Kindern“ aber ebenfalls mit falschen Sachaussagen veröffentlich wurde, ist, dass sich der Vorfall, der jetzt zur Verurteilung des Wiederholungstäters mit 18 Monaten auf Bewährung führte, im Herbst 2019 tatsächlich im Monheimer Allwetterbad ereignet hat – bei einer Schaumparty für Kinder und Jugendliche, die in Vor-Corona-Zeiten das traditionelle Abschlussevent im Mona Mare vor der kurzen Winter-Schließzeit für Reparatur- und Reinigungsarbeiten bildete.

Kinder hatten sich im Mona Mare an das Personal gewandt, dass der Mann in der Nebenkabine auf dem Boden lag und seltsame Geräusche machte, erinnert sich Betriebsleiterin Sandra Groos. „Nach den Auskünften der Kinder haben wir ihn sofort im Schimmmeisterraum festgesetzt. Anschließend meldete sich noch ein Mädchen bei uns, mit dem Hinweis, sie sei im Whirlpool berührt worden.“ Das Mona-Mare-Team meldete die Vorfälle daraufhin umgehend an die Polizei, die den Mann nach Überprüfung der Personalien noch vor Ort in Gewahrsam nahm, weil eine einschlägige Vorstrafe vorlag.  

Groos: „Mit solch einer Vorstrafe hätte der Mann kein Einstellungsverfahren bei uns überstanden. Wir fordern vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags immer ein polizeiliches Führungszeugnis an. Gerade wenn man mit Kindern arbeitet, ist das für uns eine unabdingbare Voraussetzung. Da reden wir sogar von einem erweiterten Führungszeugnis.“

Der Schichtführer in der Schwimmhalle des Mona Mare am Tag der Schaumparty war beim Prozess in Düsseldorf sogar als Zeuge geladen. Danach hörte man in Monheim am Rhein nichts mehr. Groos: „Meine Kolleginnen und Kollegen sind hier dann am Donnerstagabend aus allen Wolken gefallen, als wir zunächst auf die RP-Online-Berichterstattung aufmerksam gemacht wurden. Plötzlich fühlt man sich hier angeschaut, als hätten wir tatsächlich einen Pädophilen in unseren Reihen.“

Fakt ist: Der verurteilte Straftäter war Gast am Tag der Schaumparty – kein Angestellter. Und er ist aufgefallen. Groos: „Wir haben ihn aus dem Verkehr gezogen. Wir haben die Polizei gerufen. Und die haben ihn mitgenommen. Wir sind die Guten in dieser Angelegenheit. Und dann eine solche Schlagzeile. Das ist ein Schlag ins Gesicht für jeden Schwimmmeister. Wir sind hier alle sehr sensibel aufgestellt. Unsere Gäste sind nun einmal wenig bekleidet oder im Saunabereich sogar ganz nackt und müssen darauf vertrauen können, dass wir für ihren Besuch bei uns einen geschützten Rahmen schaffen. Das sehen wir als unsere ganz besondere Aufgabe. Und diese Aufgabe haben wir auch 2019 erfüllt. Ohne unser sofortiges Einschreiten wäre dieser Mann nicht so schnell aus dem Verkehr gezogen worden."

Thomas Spekowius, Leiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerschaftsbeteiligung bei der Stadt Monheim am Rhein, deren Tochtergesellschaft die Monheimer Allwetterbad GmbH ist: „Sensibilität und Verantwortungsbewusstsein hätten wir uns insbesondere auch von den Überschriftenmachern bei RP Online gewünscht. Doch auch in der Printausgabe des Düsseldorfer Lokalteils heißt es, der verurteilte Straftäter habe 'vor seiner Entlassung aus einem Monheimer Erlebnisbad‘ dort eine 12-Jährige unsittlich berührt. Er ist dort nie entlassen worden, weil er dort nie gearbeitet hat.“ (ts)

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