Lockerungen nach gesunkener Inzidenz im Kreis Mettmann

Außengastronomie ab Montag wieder erlaubt / Test- und Terminpflicht in Geschäften entfällt

Fünf Werktage muss die Inzidenz unter 100 liegen, damit am übernächsten Tag die Bundes-Notbremse außer Kraft treten kann. Am heutigen Samstag, 29. Mai, hat der Kreis Mettmann diese Marke erreicht: Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut bei 61,8. Ab Montag, 31. Mai, gelten daher auch in Monheim am Rhein Lockerungen durch die Corona-Schutzverordnung des Landes.

In den Schulen findet wieder Präsenzunterricht statt, ab dem 7. Juni starten auch die Kitas mit dem Regelbetrieb. Im öffentlichen Raum dürfen sich ab Montag Angehörige aus zwei Haushalten begegnen. Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Eine Ausgangssperre gibt es nicht mehr. Der kontaktfreie Außensport ist mit bis zu 25 Personen möglich. Das Haus der Jugend darf innen wieder zehn und im Außenbereich 20 Jugendliche ohne Test empfangen. Unter freiem Himmel sind Veranstaltungen mit festem Sitzplan und dem Nachweis eines negativen Corona-Tests mit bis zu 500 Personen möglich. In Innenräumen dürfen bis zu 250 Personen ein Konzert- oder Theaterstück erleben. Größere Partys und Feiern sowie große Festveranstaltungen sind weiterhin verboten. Gegen private Treffen in einem verantwortungsvollen Rahmen, etwa für den Grillabend oder die kleine Gesellschaftsspiele-Runde, spricht hingegen wenig. Unter freiem Himmel, also im Garten oder auf dem Balkon, bleibt es deutlich empfehlenswerter als in schlecht durchlüfteten Räumen.  

Geschäfte dürfen Kundinnen und Kunden ab Montag auch ohne Testergebnis und Termin begrüßen. Auch Hotels und die Außengastronomie dürfen wieder für alle Gäste öffnen. Jeder Gast muss aber einen negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, eine überstandene Corona-Infektion oder eine Corona-Impfung vorweisen.

In der Musik- und Kunstschule im Ulla-Hahn-Haus können Angebote wieder vor Ort stattfinden. Dabei ist für den Unterricht an Musikschulen und für Kurse mit mehr als fünf Teilnehmenden in den anderen Einrichtungen der Nachweis eines negativen Coronatests, der nicht älter als 48 Stunden ist, erforderlich. Kinder bis zum Schuleintritt und Immunisierte benötigen keinen Negativtest.

Die Bibliothek ist ab Dienstag, 1. Juni, wieder geöffnet. Der Eintritt in die Kinderbibliothek ist immer zur vollen und zur halben Stunde für jeweils 30 Minuten möglich. Dabei werden die Kontaktdaten von allen Besucherinnen und Besuchern registriert. Ein negatives Testergebnis ist nicht nötig. Termine können auf Wunsch unter Telefon +49 2173 951-4130 oder per E-Mail an bibliothek@monheim.de vereinbar werden. Für Erwachsenenbelletristik und Sachbücher steht Nutzerinnen und Nutzern weiterhin der Bestellservice zur Verfügung. Einen aktuellen Einblick in den Bestand gibt es im Internet unter www.bibnet.smartbib.de über den Reiter Monheim. Die Abholung ist ohne Eintritt in die Bibliothek möglich.

FFP2-Masken müssen weiterhin an Haltestellen wie dem Busbahnhof und allen Bushaltestellen, in Bussen und Bahnen und bei Dienstleistenden, bei denen kein Mindestabstand möglich ist, getragen werden. OP-Masken sind in Arztpraxen und Geschäften Pflicht. (bh)

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