Raschelnd wird die Tüte vom glänzenden Schild gezogen und mit einem leisen, kaum hörbaren Surren gleiten die Poller aus der Erde. Der schönste Teil der Monheimer Altstadt ist jetzt Fußgängerzone. Während der Sperrzeiten dürfen im Bereich Turmstraße, Freiheit, Teilen der Franz-Boehm-Straße und der Zollstraße nur noch Fußgängerinnen, Fußgänger, Radfahrende und der Autonome Bus unterwegs sein. So soll die Fußgängerzone für noch mehr Atmosphäre und Aufenthaltsqualität in der Innenstadt sorgen.
Allen Anliegenden und dem Liefer- und Ladeverkehr steht die Fußgängerzone weiterhin montags ganztägig und dienstags bis freitags zwischen 6 und 11 Uhr zum Befahren mit Kraftfahrzeugen offen. Damit erhalten alle Anwohnenden die Möglichkeit, an jedem Werktag mit Kraftfahrzeugen Lieferungen zu erhalten oder Ladungen abzutransportieren, bevor die Zone dem beruhigten Verkehr und der erweiterten Außengastronomie gehört. Anwohnerinnen und Anwohner, die über einen privaten Stellplatz auf einem Anliegergrundstück an der Fußgängerzone verfügen, können für die dauerhafte Erreichbarkeit dieses Stellplatzes mit Kraftfahrzeugen zudem eine Sondernutzungserlaubnis erhalten. Sie ist auf zwei Jahre beschränkt und gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro im Bürgerbüro erhältlich.
Während der Sperrzeiten erfolgt die Zugangskontrolle künftig über im Boden versenkbare Poller und eine elektronische Kennzeichenerkennung. Die Besitzerinnen und Besitzer einer Sondernutzungserlaubnis müssen das Kennzeichen ihres Fahrzeugs, mit dem die Fußgängerzone dauerhaft innerhalb der Sperrzeiten befahren werden soll, also einfach nur bei der Verwaltung hinterlegen – danach wird es vor dem Ein- und Ausfahren automatisch erkannt und die Sperrpoller fahren herunter. An der Einfahrt in die Turmstraße und an der Ausfahrt an der Kapellenstraße sind die Poller bereits installiert, an der Franz-Boehm-Straße und der Freiheit werden sie nach Ostern eingebaut. Auch die Kamera für die Kennzeichenerkennung wird an der Einfahrt in die Turmstraße noch aufgestellt. Im Anschluss verhindern die Poller dann auch mechanisch die Einfahrt in die Fußgängerzone. Die Regeln gelten aber auch ohne hochgefahrene Sperrpoller schon jetzt.
Keiner Sondernutzungserlaubnis bedürfen Fahrzeuge, die ohnehin Sonderfahrrechte nach der Straßenverkehrsordnung besitzen. Das sind Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr sowie Kranken- und Rettungswagen. Aber auch Fahrzeuge beispielsweise der städtischen Betriebe können die Fußgängerzone für notwendige Einsätze weiterhin befahren. Das gilt ebenso für die Abfallentsorgung oder Handwerkerreparaturdienste soweit diese zur Erledigung ihre Aufgaben auf ein Fahrzeug angewiesen sind.
Im Zusammenhang mit der Revitalisierung der Monheimer Altstadt sind in den vergangenen Jahren schon zahlreiche Projekte umgesetzt worden. Der Umbau des Kradepohls sowie des Alten Markts, die Eröffnung der Kunstwerkstatt und die Ansiedelung vielfältiger und qualitativ hochwertiger Gastronomie haben die Turmstraße sowie die angrenzenden Straßenzüge wieder zu einem lebendigen Treffpunkt für Monheimerinnen und Monheimer mit ihren Gästen gemacht. (bh)